Fuhrparkkosten im Griff behalten...

Instandhaltung Ihrer Mobilität

Instandhaltung Ihrer Mobilität

Garantie- bzw. Gewährleistungserhalt

Wir betreiben im Ort eine markenübergreifende Kfz-Werkstatt und sind dem MOTOO- Werkstattnetz angeschlossen. Dadurch haben wir Zugriff auf Wartungs- und Reparaturdaten aller Hersteller.
Informationen über unser System finden Sie zum Beispiel unter www.motoo.de.
Wir möchten uns Ihnen als Werkstatt für die Wartung und Reparatur Ihres Fuhrparks anbieten und erlauben uns, nachfolgend die derzeit geltende Rechtslage bezüglich Ihrer Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber den Fahrzeugherstellern darzustellen.
Am 01. Oktober 2002 trat die neue Gruppenfreistellungsverordnung für die Automobilbranche (GVO 1400/2002) in Kraft, deren Übergangsfrist zur Anpassung bestehender Verträge etc. am 01. Oktober 2003 endete.
Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission hat einen Leitfaden für die aktuelle GVO 1400/2002 veröffentlicht, den man unter
http://europa.eu.int/comm/competition/car_sector/distribution/
downloaden kann.
Darin heißt es in Frage 37:
Kann der Hersteller die Gewährleistung verweigern, wenn ein Verbraucher sein Fahrzeug während des Garantiezeitraums von einer unabhängigen Werkstatt instand setzen oder warten lässt?

Antwort:
Wenn ein Verbraucher sein Fahrzeug während des Garantiezeitraums des Herstellers von einer unabhängigen Werkstatt instand setzen oder warten lässt, kann die Gewährleistung verloren gehen, falls die durchgeführten Arbeiten fehlerhaft sind.
Eine allgemeine Verpflichtung zur Wartung oder Instandsetzung des Autos innerhalb des zugelassenen Netzes während eines solchen Zeitraumes würde jedoch die Verbraucher Ihres Rechtes berauben, sich für die Wartung oder Instandsetzung ihres Fahrzeugs in einer unabhängigen Werkstatt zu entscheiden, und würde diese Werkstätten insbesondere im Fall einer "erweiterten Gewährleistung" an einem wirksamen Wettbewerb mit dem zugelassenen Netz hindern.
Als MOTOO-Betrieb haben wir Zugriff auf das Know-how und die Kompetenz führender Originalteilehersteller. Die Arbeit eines MOTOO-Betriebes kann nicht nur deshalb als fehlerhaft gelten, weil er nicht dem Hersteller-Servicenetz angeschlossen ist.
Seit Inkrafttreten der aktuellen GVO 1400/02 bleibt also der Garantie- oder Gewährleistungsanspruch unberührt, wenn die Fahrzeuge bei MOTOO-Betrieb gewartet werden.
Als zusätzliches Extra bekommt jeder Kunde nach erfolgter Inspektion die MOTOO Mobilitätsgarantie, die europaweit gilt.
Wir hoffen, Ihr Interesse an uns geweckt zu haben. Ein Gespräch, bei denen wir Ihnen unseren Betrieb detailliert vorstellen und unsere günstigen Stundenverrechnungssätze erläutern können, würde uns sehr freuen.
Selbstverständlich ist es bei den Wartungen in unserem Hause möglich, Ihnen die ausgefüllten Inspektionspläne für die betreffenden Fahrzeuge zukommen zu lassen, um unsere professionelle Arbeit zu dokumentieren.

Spies-Automobile

Industriestraße 161
50999 Köln
Tel: 02236 68560
Email: info​@spies-automobile.de
vCard: Download

Öffnungszeiten
Mo-Do   08:00 - 17:00  
Fr   08:00 - 14:00  
Sa   10:00 - 13:00